AGB´s

Vertriebsschmiede - Driss El Ayachi

§ 1 Geltungsbereich und Vertragspartner

1.1 Anbieter

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen:

Vertriebsschmiede
Driss Benali
Faberstraße.25 44379 Dortmund
(nachfolgend Auftragnehmer oder Vertriebsschmiede)

und dem jeweiligen Auftraggeber (nachfolgend Kunde).

1.2 Geschäftskunden (B2B)

Die Leistungen der Vertriebsschmiede richten sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB. Ein Unternehmer ist eine natürliche oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handelt. Verbraucher im Sinne des § 13 BGB sind von der Nutzung unserer Leistungen ausgeschlossen.

1.3 Maßgeblichkeit dieser AGB

Entgegenstehende oder von diesen AGB abweichende Bedingungen des Kunden werden nicht anerkannt, es sei denn, der Auftragnehmer stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu. Diese AGB gelten auch dann, wenn der Auftragnehmer in Kenntnis entgegenstehender oder abweichender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt.

§ 2 Leistungsbeschreibung

2.1 Leistungsportfolio

Die Vertriebsschmiede erbringt folgende Dienstleistungen im Bereich B2B-Vertriebsoptimierung:

  • Mystery Shopping / Vertriebsanalyse: Durchführung von Test-Anrufen als potenzieller Interessent, Dokumentation und Analyse von Verkaufsprozessen, Identifikation von Schwachstellen.
  • Vertriebsröntgen (Schwachstellen-Analyse): Schriftlicher Report mit konkreten Schwachstellen und priorisierten Handlungsempfehlungen.
  • Sales-Optimierung: Erstellung von Gesprächsleitfäden, Skripten, Einwandbehandlung, Abschlusslogik und Follow-up-Strategien.
  • Vertriebscoaching: 1:1 oder Team-Workshops zur Verbesserung der Vertriebsfähigkeiten.
  • KI-Implementierung und Automation: Implementierung von KI-gestützter Lead-Qualifizierung, automatisierten Follow-up-Sequenzen und Vorbereitungslogik.
  • Sales-Standardisierung: Entwicklung von SOPs, einheitlichen Standards und Onboarding-Strukturen für Vertriebsteams.

2.2 Keine Erfolgsgarantie

Die Vertriebsschmiede schuldet die vereinbarte Beratungs- und Optimierungsleistung, nicht jedoch einen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg. Die Umsetzung der erarbeiteten Empfehlungen und Strategien obliegt dem Kunden. Eine Garantie für Umsatzsteigerungen, erhöhte Abschlussquoten oder sonstige wirtschaftliche Erfolge wird ausdrücklich nicht übernommen.

2.3 Leistungsumfang

Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Auftragsbestätigung. Mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

§ 3 Vertragsschluss

3.1 Angebot und Annahme

Angebote der Vertriebsschmiede sind freibleibend und unverbindlich. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch Beginn der Leistungserbringung zustande.

3.2 Schriftform

Die Schriftform ist gewahrt bei Übermittlung per E-Mail. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages bedürfen ebenfalls der Schriftform.

§ 4 Preise und Zahlungsbedingungen

4.1 Preise

Es gelten die im jeweiligen Angebot genannten Preise. Alle Preise verstehen sich als Nettopreise. Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet (Kleinunternehmerregelung).

4.2 Standardpreise

Sofern nicht anders vereinbart, gelten folgende Richtwerte:

  • Vertriebsröntgen (Schwachstellen-Analyse): 500 EUR
  • Sales-Optimierung (inkl. Coaching): 1.500 - 2.500 EUR
  • KI-Implementierung und Automation: 3.000 - 5.000 EUR
  • Sales-Standardisierung (Teams): 5.000 - 10.000 EUR
  • Retainer (monatlich): 1.000 EUR/Monat

4.3 Fälligkeit

Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig. Bei größeren Projekten kann eine Anzahlung von bis zu 50% vor Projektbeginn vereinbart werden.

4.4 Verzug

Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz (§ 288 Abs. 2 BGB) zu verlangen. Die Geltendmachung eines höheren Schadens bleibt vorbehalten.

§ 5 Mitwirkungspflichten des Kunden

5.1 Informationspflicht: Der Kunde stellt dem Auftragnehmer alle für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen und Zugänge rechtzeitig und vollständig zur Verfügung.

5.2 Ansprechpartner: Der Kunde benennt einen festen Ansprechpartner, der für Rückfragen zur Verfügung steht und befugt ist, im Rahmen des Projekts Entscheidungen zu treffen.

5.3 Verzögerungen: Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht nach, verlängern sich vereinbarte Fristen entsprechend. Der Auftragnehmer ist berechtigt, den dadurch entstandenen Mehraufwand gesondert in Rechnung zu stellen.

§ 6 Termine, Fristen und Stornierung

6.1 Terminvereinbarung: Termine für Calls, Workshops und Coaching-Sessions werden individuell vereinbart.

6.2 Stornierung durch den Kunden:

  • Stornierung bis 48 Stunden vor dem Termin: kostenfrei
  • Stornierung zwischen 24 und 48 Stunden: 50% des vereinbarten Honorars
  • Stornierung unter 24 Stunden oder Nichterscheinen: 100% des vereinbarten Honorars

6.3 Verschiebung: Eine kostenfreie Verschiebung ist bis 48 Stunden vor dem Termin möglich, sofern ein Ersatztermin innerhalb von 14 Tagen vereinbart wird.

§ 7 Vertraulichkeit und Geheimhaltung

7.1 Geheimhaltungspflicht: Beide Parteien verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen, Geschäftsgeheimnisse und Know-how streng vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

7.2 Ausnahmen: Die Geheimhaltungspflicht gilt nicht für Informationen, die: öffentlich bekannt sind oder werden, ohne dass eine Partei dies zu vertreten hat; der empfangenden Partei bereits vor Erhalt bekannt waren; von einem Dritten rechtmäßig ohne Geheimhaltungspflicht erlangt wurden; oder aufgrund gesetzlicher Verpflichtung offengelegt werden müssen.

7.3 Fortbestand: Die Geheimhaltungspflicht besteht auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses für einen Zeitraum von 3 Jahren fort.

§ 8 Urheberrecht und Nutzungsrechte

8.1 Urheberrecht: Alle vom Auftragnehmer erstellten Arbeitsergebnisse (Analysen, Reports, Skripte, Leitfäden, Konzepte, Präsentationen etc.) sind urheberrechtlich geschützt. Das Urheberrecht verbleibt beim Auftragnehmer.

8.2 Nutzungsrechte: Mit vollständiger Bezahlung erhält der Kunde ein einfaches, zeitlich unbegrenztes Nutzungsrecht für die vereinbarten Arbeitsergebnisse zur internen Verwendung im eigenen Unternehmen.

8.3 Weitergabe: Eine Weitergabe an Dritte, Veröffentlichung oder kommerzielle Verwertung der Arbeitsergebnisse ist ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Auftragnehmers nicht gestattet.

§ 9 Haftung

9.1 Haftungsbeschränkung: Der Auftragnehmer haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit unbeschränkt. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden.

9.2 Haftungshöchstgrenze: Die Haftung ist bei leichter Fahrlässigkeit auf die Höhe des jeweiligen Auftragswertes, maximal jedoch auf 10.000 EUR je Schadensfall, begrenzt.

9.3 Ausschluss: Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie bei Übernahme einer Garantie oder arglistigem Verschweigen eines Mangels.

9.4 Mitarbeiter: Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten auch zugunsten der Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen des Auftragnehmers.

§ 10 Vertragsdauer und Kündigung

10.1 Einmalprojekte: Verträge über Einmalprojekte (Analysen, Optimierungen, Implementierungen) enden mit vollständiger Leistungserbringung und Bezahlung.

10.2 Retainer-Verträge: Retainer-Verträge haben eine Mindestlaufzeit von 3 Monaten und können danach mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden.

10.3 Außerordentliche Kündigung: Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei: wesentlicher Vertragsverletzung trotz Abmahnung, Zahlungsverzug von mehr als 30 Tagen, oder Insolvenzantrag einer Partei.

§ 11 Referenzen

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Kunden als Referenz zu nennen (Firmenname und Branche), sofern der Kunde dem nicht ausdrücklich widerspricht. Detaillierte Case Studies oder die Verwendung von Logos bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Kunden.

§ 12 Datenschutz

Die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen (DSGVO, BDSG). Details zur Datenverarbeitung sind der Datenschutzerklärung zu entnehmen, die Bestandteil dieser AGB ist.

§ 13 Schlussbestimmungen

13.1 Anwendbares Recht: Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

13.2 Gerichtsstand: Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag ist Dortmund, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

13.3 Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahe kommt.

13.4 Schriftformerfordernis: Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Abbedingung dieses Schriftformerfordernisses.


Stand: Dezember 2025